
16. Juni 2016
Dokumente zum Planfeststellungsantrag
*) Wenn Sie sich die Dokumente direkt bei der Stadt Heidelberg herunterladen möchten, benötigen Sie ein zusätzliches Programm zum „Entpacken“, damit sie auch angezeigt werden können. Nutzen Sie eine volumenbegrenzte Flatrate, sollten Sie die Dokumente besser von zu Hause herunterladen. Es sind viele außergewöhnlich große Dateien.
So kann man sich – gewollt oder ungewollt – der Bürgerbeteiligung unauffällig entziehen!
So kann man sich – gewollt oder ungewollt – der Bürgerbeteiligung unauffällig entziehen!
- „Präsentation vom 25.11.14“
Diese 20 Seiten gehören noch nicht zum Planfeststellungsantrag. Aber gerade weil sich im dirketen Vergleich zum Planfeststellungsantrag (von wem bestellte?) Änderungen ergeben haben, sind sie hier mit dabei:




















- „Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsantrag (Anlage 1)“














































- „Übersichtskarte (Anlage 2)“

- „Lageplan Bestand (Anlage 3)“
Hierin sehen Sie noch einmal den Plan der augenblicklich bestehenden Brücke mit Kreuzung und einem Gleis in Seitenlage.

- „Übersichtslageplan (Anlage 4)“
Hier wird erstmals das Dilemma des Plansfeststellungsgebiets erkennbar. Das Gebiet ist gemeindeübergreifend, und Planer sind mit der RNV auch Heidelbergs stadteigene HSB. Die Eppelheimer Gemeinderäte haben nicht gemerkt, dass damit die Abgase, Lärm und Weichenerschütterungen nach Eppelheim geschoben werden. Die weiteren Anlagen belegen dies, wenn man sie durchliest. Ja, wenn …
Die Begrünung wandert aufs südliche ehemalige HSB-Gelände im Pfaffengrund.

- „Lagepläne (Anlage 5)“
1. Eppelheim; 2. Heidelberg; 3. „Rundkreuzung“ (90° gedreht)



- „Querschnitte (Anlage 6)“
1. Eppelh. Hauptstr.; 2. Eppelh. Dammbereich; 3. HD Dammberich; 4. HD Eppelh. Str.





- „Höhenpläne (Anlage 7)“


- „Bauwerke (Anlage 8.1, 8.2, 8.3)“



- „Bauwerke und Bauwerksverzeichnis (Anlage 8.4)“
Ein 25-seitiges akribisch geführtes Verzeichnis über jedes auch noch so große wie kleine Teilbauwerk; von der großen Brücke bis zu jedem Kabel oder Rohr, das angefasst werden muss. Da steht auch, wem es gehört!

























Wenn Sie wie wir in den letzten Wochen die Diskussion um das Bürgerbegehren verfolgt haben, ist Ihnen vielleicht bei der einen oder dem anderen das hilflose Gestammel um die Tatsache aufgefallen, dass „die Brücke auf Heidelberger Gemarkung liege". Richtig. Na und? Lassen Sie uns mal auf Seite 8 dieses Verzeichnisses in Spalte 4 gemeinsam nachlesen, wem die alte und wem die neue Brücke gehören soll, also wer die Eigentümerin ist bzw. sein wird! Richtig, es ist die Bundesrepublik Deutschland. Und im Bundesfernstraßengesetz steht auch, das die Bundesrepublik Deutschland ihr Recht als Eigentümerin für alles – ja sogar wörtlich den Luftraum darüber – ausübt. Was das eine oder andere Eppelheimer ehrenwerte Gemeindeorgan mit diesem „Gemarkungs“-Gefasel zum Ausdruck bringen möchte, bleibt völlig ungeklärt!

- „Baustelleneinrichtung/Zuwegung (Anlage 9)“
Auf diese Dokumente haben wir verzichtet. Die Baustelle an sich hat keine nachhaltige Relevanz, wenn das leidige Bauwerk wider Erwarten wie beschlossen gebaut werden würde. Falls Sie es durchsehen möchten: Dies ist der Link zum Download (ZIP-Datei, 20,643MB!) Und falls Sie etwas Interessantes finden, zögern Sie nicht, es uns mitzuteilen. Dann reichen wird die Seiten an dieser Stelle nach.
- „Grunderwerbsverzeichnis und Grunderwerbsplan (Anlage 10.1, 10.2)“
Im 4-seitigen Verzeichnis sind nach Gemeinden (Eppelheim und Heidelberg) gegliedert die Flurstücke der durch das Bauwerk berührten Grundstücke verzeichnet. Der Plan darunter zeigt, wo die Flurstücke liegen. Hier taucht erneut die Bundesrepublik Deutschland als Grundeigentümerin und folglich Bauwerkseigentümerin auf. Ein Bürgermeister sollte wissen, wer Eigentümerin von Grund & Boden und darauf errichteten Bauwerken ist!






- „Schalltechnische Untersuchung (Anlage 11.1)“



















































Diese sechs Farbkarten sprechen eine für Eppelheim deutliche, weil laute Sprache:






Die Durchsicht dieser Dokumente offenbart den Gipfel der Heuchelei im Eppelheimer Rathaus! Monate zuvor wurde im Gemeinderat ein Gutachten zum sog. „Lärmaktionsplan“ behandelt. Gegeiselt wurde der MIV, die A5. Dass ausgerechnet Eppelheims GRÜNE „Hurra!“ schreien,

Entgegen allen Lippenbekenntnissen entsteht für ein Haus in der Hauptstraße erstmals ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. Das hat in all den Jahren die Autobahn <5> noch nicht geschafft! (sh. Seite 21)
- „Erschütterungstechnische Untersuchung (Anlage 12)“
Wenn Sie bereits einige Dokumente gelesen haben, werden Sie vielleicht bemerkt haben, dass sowohl Eppelheims als auch Heidelbergs Seite begutachtet werden. Nicht hier bei der Erschütterungstechnische Untersuchung! Was wird sich der Gutachter wohl gedacht haben: „Schlimmer als die Erschütterungen an der neuen Eppelheimer Straßenbahnweiche wird's woanders sowieso nicht?“ (sh. Seite 9)











- „Landschaftspflegerische Begleitplanung (Anlage 13.1, 13.2, 13.3)“
Seite 16 und 17 sprechen für sich, was die geringstmögliche Rücksichtnahme auf Eppelheimer Bürgerinnen, Bürger und Gemarkung betrifft.


























































Die beiden Karten (vorher–nachher) am Ende bringen es an den Tag: Anstelle der Bäume und Sträucher muss sich Eppelheim mit ein paar „Kletterpflanzen“ und kargen „Wildrosen“ zufrieden geben.
- „Baugrunduntersuchungen (Anlage 14.1, 14.2, 14.3)“











































































































- „Verkehrsuntersuchung (Anlage 15)“
Entgegen allen anderen Untersuchungen fällt hier zunächst sofort auf, dass Auftraggeber die Stadt Eppelheim und nicht die RNV war.
Mit fatalen Folgen! Dem Ingenieurbüro wurde eine alte, völlig überholte Kreisverkehr-Gestaltung aus dem Jahre 2003 zur Untersuchung vorgelegt!!! Der Gutachter wusste bei Auftragsannahme weder vom zweiten Gleis, noch von der Weiche im Kreisel, noch von der fünften Ampel!



















Der Gutachter kommt zu einer gerade noch „ausreichenden“ Leistungsfähigkeit. Eins steht fest: Unter der Berücksichtigung der unterschlagenen Planungsziele ist die Leistungsfähigkeit höchstens noch „mangelhaft“! Mehr nicht!
- „Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlage 16)“

















































Zitat:
«Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen,
aber wir können sie dazu bringen, immer dreister zu lügen!»
aber wir können sie dazu bringen, immer dreister zu lügen!»
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