Der Gemeinderatsbeschluss vom 21. Dezember 2015
Hier erläutern wir den Gemeinderatsbeschluss vom 21. Dezember 2015. Rechts finden Sie die Beschluss-Vorlage mit allen Anlagen für die Gemeinderäte und die dazugehörigen Anlagen originalgetreu. ‣‣‣
Bevor wir Ihnen beweisen, wie sehr Sie, die Eppelheimer Bürgerinnen und Bürger seit Bekanntwerden des Bürgerbegehrens gezielt und unbekümmert für dumm verkauft werden, möchten wir der Reihe nach den Beschluss in alle wichtigen Einzelteile zerlegen. Er beinhaltet drei ganz wesentliche Teile!
1. Das Gesamt-Bauwerk als Genehmigung durch die Stadt Eppelheim
Auf Seite 1 und 2 der Beschlussvorlage werden alle durchzuführenden Baumaßnahmen, einschließlich derer auf Heidelberger Gemarkung, durch unseren Gemeinderat mehrheitlich genehmigt. Der Beschluss regelt somit, wer, was, wie bauen darf.
Entgegen in die Öffentlichkeit getragener Falschbehauptungen – auch Lügen genannt –, entscheidet hier die Stadt Eppelheim durchaus, was gebaut wird – auch der auf Heidelberger Seite liegende Brückenteil! Das muss sie auch tun, weil die Genehmigung Eppelheims immer eine entscheidende Grundlage für das anschließende Planfeststellungsverfahren durch das Regierungspräsidium in Karlsruhe ist. Ohne Planfeststellungsbeschluss wird an oder über einer Bundes-Autobahn nämlich gar nichts gebaut! Im Beschluss wird der Kreuzungsbereich, und somit das Planungsgebiet vom Heidelberger Kranichweg bis zur Eppelheimer Hildastraße beschrieben.
2. Der Vertrag über Bauleistungen mit dem Generalunternehmer RNV
Die RNV (Rhein-Neckar-Verkehrsbetriebe GmbH, daran beteiligt die HSB, daran wiederum zu 100% beteiligt die Stadtwerke Heidelberg, deren 100%ige Eigentümerin die Stadt Heidelberg ist) erhält hiermit den Auftrag über sämtliche Bauleistungen, die für die Brücke, Unterführung und Straßenbauarbeiten erforderlich sind, den Zuschlag zu einem Preis von 1,794 Millionen Euro. Aus der Beschlussvorlage wird auch deutlich, dass Mehrkosten auftreten können und die Stadt Eppelheim dafür geradesteht!
3. Bereitstellung von Haushaltsmitteln (Geld) für die Jahre 2016, 2017 und 2018
Diesen Teil des Beschlusses, der nur einen kurzen Satz in der Vorlage ausmacht (Seite 3 unten), muss man für sich alleine betrachten. Damit die Stadt Eppelheim später die Teilrechnungen der RNV bezahlen darf, müssen im städtischen Haushalt die Mittel bereit gestellt werden. Zur Verfügung stehendes kommunales Geld ist dann in der beschlossenen Höhe an die bestellten Bauleistungen gebunden. Die Höhe der Bereitsstellung bemisst sich in diesem Fall an der Kalkulation, also den veranschlagten 1,794 Millionen Euro.
Haben Sie's schon gehört? „Durch plötzlich aus dem Hut gezauberte Zuschüsse für alles mögliche, soll die Baumaßnahme gar nicht mehr 1,794 Millionen, sondern nur noch etwa 1,1 Millionen Euro kosten …“. Glauben wir die Zuschüsse einfach mal. Aber, weshalb formuliert man den Beschluss nicht gleich so? Das würde bedeuten, der Gemeinderat beschließt Bauleistungen in Höhe von 1,794 Millionen Euro und Haushaltsmittel für insgesamt 1,1 Millionen Euro. Die Differenz würde Eppelheim schließlich „über sog. Zuschüsse“ wieder zufließen. Das bedeutet doch, dass es der Mehrheit des Gemeinderates letztlich völlig Schnuppe ist, ob die Baumaßnahme ca. 700 000 Euro mehr Haushaltsmittel verschlingt. Der Eppelheimer Gemeinderat empört sich regelmäßig schon bei Beträgen, die gerade mal 1% dieses Batzens ausmachen. Und jetzt, und hier?
Beachten Sie, dass in der Beschlussvorlage von einem „Kreuzungsbauwerk“ die Rede ist. Gemeint ist hier aber das komplette beschlossene Bauwerk. Der Begriff „Kreuzungsbauwerk“ findet seine Verwendung immer dann, wenn zwei Behörden die Kosten für ein Straßenbauwerk aufteilen (Städte, Gemeinden, Landkreise, Bundesländer, der Bund). Die Kostenaufteilung ist in Bundes- und Landesgesetzen geregelt, und darin kreuzen sich selbst identische Straßen grundsätzlich! Als Verkehrsteilnehmer ist der Kreuzungsbegriff sonst nur ein Punkt, an dem sich eben die Wege kreuzen!
Ganz dreiste Lügen:
Lüge 1: „Die Brücke zahle Heidelberg alleine.“
Lüge 2: „Die Brücke koste Eppelheim keinen Cent.“
Nach Bekanntwerden des Bürgerbegehrens und deren zwingende Zulassung in der Gemeinderatssitzung vom 25. April 2016 sind bei den Verfechtern des beschlossenen Bauprojekts sämtliche Schamgrenzen gefallen, um mit ganz gezielten Falsch-Informationen einen Einfluss auf das Bürgerbegehren zu nehmen:
Werfen Sie nochmal einen Blick in den Kostenaufteilungsplan für die Stadt Eppelheim „Plan für Eppelheim“. Darin steht, dass der Eppelheimer Anteil dieses Einzelbauwerks (die Brücke) 1,179 Millionen Euro laut „Kostenteilungsplan“ beträgt. Auf Seite 3 der Beschlussvorlage ist zu entnehmen, dass hiervon im günstigsten Falle ein Zuschuss in Höhe von 240 000 Euro abgeht. Es verbleiben demnach 939 000 Euro!
Wahr ist also vielmehr:
Wahr ist also vielmehr:
Eppelheim bezahlt die Autobahnbrücke eben doch
anteilig mit mindestens 939 000 Euro!
Wir fragen uns: „ Ist das vielleicht ‚nichts‘ ? “
» Sich wehren heißt Begehren! » Bürgerbegehren. » Am 3. Juli: ⦻ Ja.
Tipp: Sie können Ihre Zustimmung zum Bürgerbegehren auch durch Briefwahl abgeben!
Originalgetreue Beschlussvorlagen
• Beschlussvorlage:
Seite 1 , Seite 2 , Seite 3 .
• Anlage 1:
Brückenquerschnitt
1 Seite
• Anlage 2 (3 Pläne):
Plan mit Gesamtkosten
Plan für Heidelberg
Plan für Eppelheim ← Wichtig!
Die drei Pläne zeigen detailliert, wie sich die Kosten zusammensetzen und wer die Kosten trägt!
• Beschlussvorlage:
Seite 1 , Seite 2 , Seite 3 .
• Anlage 1:
Brückenquerschnitt
1 Seite
• Anlage 2 (3 Pläne):
Plan mit Gesamtkosten
Plan für Heidelberg
Plan für Eppelheim ← Wichtig!
Die drei Pläne zeigen detailliert, wie sich die Kosten zusammensetzen und wer die Kosten trägt!