
Wer ist in welcher Funktion beteiligt?
Am Beschluss „Autobahnbrücke“ vom 21. Dezember 2015 sind im wesentlichen beteiligt:
- Die Stadt Eppelheim
- Die Stadt Heidelberg
- Die RNV – Rhein-Neckar-Verkehrsbetriebe GmbH
- Das Regierungspräsidium in Karlsruhe
Nachfolgend erklären wir die wichtigsten Aufgaben und auch Versäumnisse der vier Beteiligten.
Stadt Eppelheim
Wie jede Gemeinde hat Eppelheim ein (normalerweise) demokratisches Parlament mit Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, und eine/einen Bürgermeisterin/Bürgermeister. Beide, Gemeinderäte und Bürgermeister, haben die Aufgabe, die Interessen ihrer Bürger und ihrer Gemeinde zu vertreten! Die Stadtverwaltung mit dem Bürgermeister an der Spitze haben mit den Finanzimtteln der Gemeinde sorgsam und gewissenhaft umzugehen.
Bezogen auf die Autobahnbrücke bis zur Kreuzung Haupt-, Hilda- und Mozartstraße muss ein Nutzen, also eine Verbesserung für die Bevölkerung der Gemeinde erkennbar sein. Das können neue Investitionen zum Wohle der Bürger oder aber auch Instandhaltungen am Gemeindeeigentum früherer Investitionen sein.

worin genau der Nutzen
- der Zweigleisigkeit der Straßenbahn anstelle eines Gleises oder
- des beampelten Verkehrskreisels oder
- der Radwegeunterführung ohne Radweg
Stellen Sie dabei durchaus die Kosten in Höhe von fast 1,8 Millionen Euro ins Verhältnis zu anderen seit fast einem Jahrzehnt auf die lange Bank geschobenen Investitionen (Rhein-Neckar-Halle, Schul-Medien-Freizeitzentrum, Schulcontainer usw.), bei denen schon auf den ersten Blick der Nutzen für die Bevölkerung, auch für die „Zukunft“, deutlich wird! Man kann nur verwundert mit dem Kopf schütteln, mit welcher auffallend unterwürfigen Eile der RNV das Geld förmlich in den Schlund geworfen wird.
Für die Stadt Eppelheim stehen für das Teilprojekt „Autobahnbrücke“ des sog. „Mobilitätsnetzes“ folgende Entscheidungen an:
- Baugenehmigung für die RNV als Bauherr
- Genehmigung des Preises für das von der RNV zu bauende Gesamtbauwerk
- Bereitstellung von Finanzmitteln für die betroffenen Haushaltsjahre
Dieser Punkt ist unbedingt vom zweiten getrennt zu betrachten! Durch Zuschüsse von z.B. Landkreis, Bundesland oder dem Bund kann der eine Geldbetrag vom anderen abweichen. Lesen Sie dazu gleich mehr …



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Tipp: Sie können Ihre Zustimmung zum Bürgerbegehren auch durch Briefwahl abgeben!
Stadt Heidelberg
Wie unsere Gemeinde auch, hat die Stadt Heidelberg die gleichen Aufgaben und Pflichten, unter gleichermaßen demokratischen Aspekten. Im Gegensatz zu Eppelheim sind der Heidelberger Stadtrat und der Oberbürgermeister aber erheblich besser über Parteibücher und Eigenbetriebe vernetzt (Stadtwerke, HSB, RNV, Metropolregion Rhein-Neckar, sehr guter Anzeigenkunde, usw.). Ferner ist kaum mehr übersehbar, dass die Sadt Heidelberg mit einem verlängerten Arm über die gesamte Fraktionsstärke einer bestimmten Partei des Eppelheimer Gemeinderats starken Einfluss auf die Gestaltungsfreiheit Eppelheims nimmt – und dies sehr zum Nachteil. Das widerspricht zwar eklatant dem föderalen Prinzip nach dem Grundgesetz, ist aber leider bittere Gewissheit.

Anders ist diese Form des Soldatengehorsams nicht zu erklären, wenn die fünf Eppelheimer Grünen seit 2012 wirklich jedem auch noch so absurden Vorschlag von Seiten der Stadt Heidelberg und der RNV zum sog. „Mobilitätsnetz“ unterwürfig zustimmen. Die ersten Entwürfe hatten entlang Eppelheims Hauptstraße sogar Grundstücks-Enteignungen vorgesehen!

- Die Linie 22 (Eppelheim – Bismarckplatz) fährt die Fahrgäste nicht mehr zu ihren gewohnten Zielen. Die Fahrgäste müssen zum erlauchten Wohle der neuen „Öko-Edel-Bahnstadt“ den langen Umweg durch diese fahren und lästiges Umsteigen in Kauf nehmen!
- Fahrgäste der Linie 26 (HD-Kirchheim – Bismarckplatz) trifft's nicht minder. Die Kirchheimer haben aber das Pech, dass sie nur einen kleinen Teil Heidelbergs Bürger ausmachen. Die Hürde für ein Bürgerbegehren wäre dort enorm. Beklagt haben sich die Kirchheimer durchaus, aber die Heidelberger Stadtorgane dachten nicht einmal im Traum daran, die Sorgen des Stadtteils Kirchheim zu hören.
- Bei den Planungen für die Heidelberger Bahnstadt war sich die Stadt noch nicht sicher, ob sich darin überhaupt ein 10-Minuten-Takt lohne. Heute gönnt man sich durch die Linien 22 und 26 den 5-Minuten-Takt für die Bahnstadt zu Lasten Eppelheims und Kirchheims!

Für dieses rigerose Vorgehen gegen zahlende ÖPNV-Fahrgäste gibt es dann auch noch Landes- und Bundeszuschüsse?
Wie entscheidet Heidelberg über Eppelheims grüne Böschung?
Nach der Planung, die Eppelheim mitbezahlt hat, soll für die entfallende grüne Rampen-Böschung auf Eppelheimer Seite (wörtlich) „in naher Umgebung ein Ausgleich gepflanzt werden“. Das ist so formuliert, als geschehe dies auf Eppelheimer Seite. „Denkste!“

Die Bepflanzung an der Böschung links der Autobahn (Eppelheim) „wandert“ nach rechts (Heidelberg).

Die Bepflanzung der Brückenböschung absorbiert einen erheblichen Teil des Autobahn- und Straßenbahnlärms. Dieser natürliche Lärmschutz wäre dann ein für alle mal futsch, wenn die Brücke so breit wie beschlossen gebaut werden würde.
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Die RNV – Rhein-Neckar-Verkehrsbetriebe GmbH
Als Verkehrsbetrieb sind die RNV wegen der installierten Straßenbahnlinie über die Autobahnbrücke und durch Eppelheims Hauptstraße naturgemäß an dem Projekt beteiligt. Die RNV spielen mit beschlossener Zustimmung des Eppelheimer und des Heidelberger Gemeinderates drei weitere ganz wesentliche Rollen:
- Als ÖPNV-Unternehmen wurde der RNV bei der Planung die alleinige Gestaltungshoheit überlassen.
Eppelheim hat zwar mehrere Zehntausend Euro für die Ingenieurbüro-Planungen bezahlt, verzichtet aber von sich aus auf jede Mitsprache. Warum? Das versteht kein Mensch. Die Stadt Heidelberg hingegen nutzt hier die größtmögliche Einflussmöglichkeit auf die Planung – selbst wenn es die Belange der Nachbarn, also auch Eppelheims betrifft. Von Eppelheimer Seite kam hinschtlich der Brückenrampe auf Eppelheimer Gemarkung absolut nie der geringste Gestaltungsanspruch. Seit Bekanntwerden des Bürgerbegehrens wird nur nachgeplappert, was die RNV und die Stadt Heidelberg den Akteuren zu plappern auferlegen. Für was wurden Eppelheims Gemeinderäte und der Bürgermeister eigentlich gewählt?
Das Bürgerbegehren Eppelheim und die Eppelheimer Liste fordern schon seit Beginn, mehrere Varianten für Eppelheimer Belange unabhängig zu prüfen.
- Im Falle die Baumaßnahme über die Autobahnbrücke und in die Hauptstraße wie im Dezember beschlossen gebaut werden wird, treten die RNV als Generalunternehmer auf und vergeben alle Teilleistungen an Subunternehmer.
Der RNV wird dabei keineswegs abverlangt, für die Einhaltung der kalkulierten Kosten geradezustehen. Nein, die Stadt Eppelheim muss für jedes Riskio geradestehen, auch für (politisch angeordnete) Fehlkalkulationen. Und da haben die RNV (HSB) ja auch noch „Übung“ durch die Heidelberger Montpellier-Brücke vor etwa 15 Jahren:
Damals hatte die Stadt Heidelberg die Straßenbahn-Linie 26 nach Kirchheim geplant. Die Statiker hatten frühzeitig gewarnt, dass die Montpellier-Brücke eine Straßenbahn nicht tragen kann. Der Stadtrat von Heidelberg hat sämtliche Warnungen, wie so vieles, schlicht ignoriert, lieber auf stabile politische Mehrheiten gesetzt und – wie nicht anders zu erwarten – die Baufirmen beauftragt. Schlussendlich musste die Brücke für mehrere zehn Millionen Euro erst einmal für die schwere Straßenbahn ertüchtigt werden. Keine übergeordnete Aufsichtsbehörde, weder die für Baustatik, noch diejenige „für Zuschüsse“, hat dem irrsinnigen Treiben damals Einhalt geboten. Las Vegas' Spieler planen besser …
Auch beim laufenden „Mobilitätsnetz“ geben die Akteure ein miserables Bild ab. Das Teilprojekt „Kurfürstenanlage“ gilt eigentlich seit Ende 2015 als „abgeschlossen“. Das bedeutet keineswegs, dass die Baumaßnahmen planmäßig fertiggsestellt worden sind. Nachdem dort die Straßenbahngleise erneuert worden sind, galten für die Asphaltarbeiten und Verkehrsampeln bereits die genehmigten Haushaltsmittel als erschöpft! Im Mai 2016 versprachen die RNV endlich die Ampelmasten und Signalanlagen zu liefern und zu montieren – allerdings nur unter Vorbehalt! Bei der RNV ist man zunehmend mehr darauf spezialisiert, „politische Versprechungen“ zu machen.
- Eine Rolle, die zwar nicht ausdrücklich bestellt wird, aber für die Öffentlichkeits-Verwirrung „selbstredend mitgeliefert“ wird, ist die des fachsimpelnden Zugschaffners.
Bezahlte Akteure haben den Auftrag, dreiste Falschbehauptungen aus der Politik ins scheinbar unumstößliche Vokabular eines Bahnhofsvorstehers zu verpacken. Beispiele: „Betriebssicherheit …“, „…entflechtung“, „…bündelung“, usw. Im Neuenheimer Feld wurde mit „Bündelung der Verkehrsströme“ argumentiert, in Eppelheim nennt man dasgleiche dann „Entflechtung der Verkehrsströme“. Beim Neuenheimer Feld hat der Verwaltungsgerichtshof diesem sinnfreien Treiben Einhalt geboten, in Eppelheim macht es das Bürgerbegehren.
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Regierungspräsidium Karlsruhe
Das Regierungspräsidium für den Bezirk Nordbaden in Karlsruhe übt hier drei Funktionen aus:
- Funktion: Baugenehmigung für die Brücke über die Autobahn
Diese Funktion ergibt sich aus der Tatsache, dass die Brücke über eine Autobahn gebaut werden soll. Dieser Verkehrsweg („Bundesautobahn“) gehört dem Bund. Auch wenn die Autobahn A5 auf Heidelberger Gemarkung liegt, ist der Bund Grundstückseigentümer im Grundbuch der Stadt Heidelberg. Die Interessen des Bundes als Eigentümerin nehmen in diesen Fällen die örtlich zuständigen Regierungsbezirke wahr. Somit übt das Regierungspräsidium die Eigentümer-Kontrolle aus, WAS, WANN, WO und WIE, AN, ÜBER oder UNTER eine Autobahn gebaut wird.
- Funktion: Überwachung der Zuschuss-Berechtigung
Die Berechtigug für Zuschüsse aus Bundes- oder Landesfinanzen entstehen aus zweierlei Gründen:
(1) Da die Bundesstraßen – dazu gehören auch die Bundesautobahnen – das ländlich-urbane Gefüge gewissermaßen zerschneiden, ist per Gesetz geregelt, wie der jeweilige Eigentümer der Straße für Über- oder Unterführungen an den Kosten beteiligt wird. in Eppelheim geht’s konkret um die Brücke. Wie an jedem Bauwerk nagt an der Brücke der Zahn der Zeit. „Unsere“ Brücke ist 1936 gebaut worden. Sie ist heute 80 Jahre alt und kann ohne (unrentable) Sanierung nicht mehr das Gewicht halten, für das sie seinerzeit ausgelegt worden war.


(2) Weitere Zuschüsse, deren Berechtigung das Regierungspräsidium überwacht, ergeben sich aus Förderungen durch Bund und Länder nach entsprechenden zeitlich begrenzten Gesetzen, z.B. Radwege, neue Straßenbahnlinien, u.ä.

- Funktion: Das Regierungspräsidium ist zuständig für die Überwachung bundes- und landesgesetzlicher Vorschriften. Einen großen Bereich nimmt hier der Umwelt- und Artenschutz ein.
Obwohl die bepflanzte Rampen-Böschung auf Eppelheimer Seite teilweise als Biotop ausgewiesen ist, wird es in einem Nebensatz ‚gekillt‘. Das ist nicht immer so – je nachdem welche politische Schlacht geschlagen werden soll. Der Autor der „Wendlinger Kehrwoche“ hat sich wegen der eigenartigen Duplizität der Ereignisse so seine Gedanken gemacht (Satire!).


Alle drei Aufgaben prüft das Regierungspräsidium im sog. „Planfeststellungsantrag“.

Das steht in absolut gar keinem Verhältnis zu den abendfüllenden Gemeinderatsdebatten über „Lärmaktionspläne“, „Robinien“ und „nützliche Schädlinge“.
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