
Der Gemeinderatsbeschluss vom 21. Dezember 2015
Hier erläutern wir den Gemeinderatsbeschluss vom 21. Dezember 2015. Rechts finden Sie die Beschluss-Vorlage mit allen Anlagen für die Gemeinderäte und die dazugehörigen Anlagen originalgetreu. ‣‣‣
Bevor wir Ihnen beweisen, wie sehr Sie, die Eppelheimer Bürgerinnen und Bürger seit Bekanntwerden des Bürgerbegehrens gezielt und unbekümmert für dumm verkauft werden, möchten wir der Reihe nach den Beschluss in alle wichtigen Einzelteile zerlegen. Er beinhaltet drei ganz wesentliche Teile!
1. Das Gesamt-Bauwerk als Genehmigung durch die Stadt Eppelheim
Auf Seite 1 und 2 der Beschlussvorlage werden alle durchzuführenden Baumaßnahmen, einschließlich derer auf Heidelberger Gemarkung, durch unseren Gemeinderat mehrheitlich genehmigt. Der Beschluss regelt somit, wer, was, wie bauen darf.

2. Der Vertrag über Bauleistungen mit dem Generalunternehmer RNV
Die RNV (Rhein-Neckar-Verkehrsbetriebe GmbH, daran beteiligt die HSB, daran wiederum zu 100% beteiligt die Stadtwerke Heidelberg, deren 100%ige Eigentümerin die Stadt Heidelberg ist) erhält hiermit den Auftrag über sämtliche Bauleistungen, die für die Brücke, Unterführung und Straßenbauarbeiten erforderlich sind, den Zuschlag zu einem Preis von 1,794 Millionen Euro. Aus der Beschlussvorlage wird auch deutlich, dass Mehrkosten auftreten können und die Stadt Eppelheim dafür geradesteht!
3. Bereitstellung von Haushaltsmitteln (Geld) für die Jahre 2016, 2017 und 2018
Diesen Teil des Beschlusses, der nur einen kurzen Satz in der Vorlage ausmacht (Seite 3 unten), muss man für sich alleine betrachten. Damit die Stadt Eppelheim später die Teilrechnungen der RNV bezahlen darf, müssen im städtischen Haushalt die Mittel bereit gestellt werden. Zur Verfügung stehendes kommunales Geld ist dann in der beschlossenen Höhe an die bestellten Bauleistungen gebunden. Die Höhe der Bereitsstellung bemisst sich in diesem Fall an der Kalkulation, also den veranschlagten 1,794 Millionen Euro.

Beachten Sie, dass in der Beschlussvorlage von einem „Kreuzungsbauwerk“ die Rede ist. Gemeint ist hier aber das komplette beschlossene Bauwerk. Der Begriff „Kreuzungsbauwerk“ findet seine Verwendung immer dann, wenn zwei Behörden die Kosten für ein Straßenbauwerk aufteilen (Städte, Gemeinden, Landkreise, Bundesländer, der Bund). Die Kostenaufteilung ist in Bundes- und Landesgesetzen geregelt, und darin kreuzen sich selbst identische Straßen grundsätzlich! Als Verkehrsteilnehmer ist der Kreuzungsbegriff sonst nur ein Punkt, an dem sich eben die Wege kreuzen!
Ganz dreiste Lügen:
Lüge 1: „Die Brücke zahle Heidelberg alleine.“
Lüge 2: „Die Brücke koste Eppelheim keinen Cent.“
Nach Bekanntwerden des Bürgerbegehrens und deren zwingende Zulassung in der Gemeinderatssitzung vom 25. April 2016 sind bei den Verfechtern des beschlossenen Bauprojekts sämtliche Schamgrenzen gefallen, um mit ganz gezielten Falsch-Informationen einen Einfluss auf das Bürgerbegehren zu nehmen:

Wahr ist also vielmehr:
Eppelheim bezahlt die Autobahnbrücke eben doch
anteilig mit mindestens 939 000 Euro!
Wir fragen uns: „ Ist das vielleicht ‚nichts‘ ? “
» Sich wehren heißt Begehren! » Bürgerbegehren. » Am 3. Juli: ⦻ Ja.
Tipp: Sie können Ihre Zustimmung zum Bürgerbegehren auch durch Briefwahl abgeben!
Originalgetreue Beschlussvorlagen
• Beschlussvorlage:
Seite 1 , Seite 2 , Seite 3 .
• Anlage 1:
Brückenquerschnitt
1 Seite
• Anlage 2 (3 Pläne):
Plan mit Gesamtkosten
Plan für Heidelberg
Plan für Eppelheim ← Wichtig!
Die drei Pläne zeigen detailliert, wie sich die Kosten zusammensetzen und wer die Kosten trägt!
• Beschlussvorlage:
Seite 1 , Seite 2 , Seite 3 .
• Anlage 1:
Brückenquerschnitt
1 Seite
• Anlage 2 (3 Pläne):
Plan mit Gesamtkosten
Plan für Heidelberg
Plan für Eppelheim ← Wichtig!
Die drei Pläne zeigen detailliert, wie sich die Kosten zusammensetzen und wer die Kosten trägt!
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