Wie profitieren Fahrgäste?



Hinter dem Abkürzung „ÖPNV“ verbergen sich mittlerweile nur noch zahlreiche populistische Illusionen. Leider! Die Interessen der Entgelt und Steuern zahlenden Fahrgäste spielen dabei eine nur weit untergeordnete Rolle.

Wider allen, seitens der RNV beteuerten Versprechnungen muss jedem Bürger nach dargestellter Faktenlage klar sein:


Der Frust über schlechte ÖPNV-Verbindungen und Unpünktlichkeiten ist
das Argument für das „Mobilitätsnetz“ von übermorgen!



!

Liebe Fahrgäste, die viel gepriesene „Zukunft“ durch das Heidelberger „Mobilitätsnetz“ wird Ihr fortbestehendes tägliches Ärgernis bleiben.

Ihr Ärgernis von heute ist zugleich das Argument von morgen.

Warum sollte sich die Stadt Heidelberg und ihr Verkehrsunternehmen genau jene Ärgernisse selbst wegnehmen, die sie sich bereits heute schon für die nächste Fehlplanung zurechtlegen kann?



Die Linie 22 –

Fahrgäste als „Kanonenfutter der Politik“



Bei der CDU-Informationsveranstaltung am 12. April 2016 meldeten sich Studierende und Universitäts- bzw. Instituts­angestellte aus Eppelheim zu Wort. Sie beklagten völlig zurecht, dass die künftige Linie 22 weder die Fahrtziele in Heidelberg-Bergheim noch den HSB-Betriebshof als direkte Umsteigemöglichkeit in den Heidelberger Universitäts-Campus im Neuenheimer Feld anfahren wird.

Eppelheims Bürgermeister hat vor einigen Jahren – zu Beginn waren in Baden-Württemberg noch Studiengebühren zu entrichten – das Programm „60 Stunden gemeinnützige Arbeit für 600 €“ aufgelegt. Das hatte nebenbei zu der Entwicklung beigetragen, dass sich in zu­neh­men­dem Maße junge strebsame Menschen in Eppelheim angesiedelt haben und vor­wie­gend über Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe rasch und intensiv in der Gemeinde, in der sie während ihrer Studienzeit wohnen, intensive persönliche Kontakte knüpfen können.

Eine Win-Win-Situation, die besser nicht sein könnte.

Und nun? Wie viel vermeidbare Wartezeit an unnötigen Umsteigestationen geht durch diese grandiose Fehlplanung künftig verloren? Soll aus Eppelheims einstiger Win-Win-Situation künftig das Zentrum des maximal vorstellbaren ÖPNV-Frusts werden?



» Sich wehren heißt Begehren!    » Bürgerbegehren.    » Am 3. Juli:         Ja.

Tipp: Sie können Ihre Zustimmung zum Bürgerbegehren auch durch Briefwahl abgeben!



Was verbirgt sich dahinter, wenn Heidelbergs Rathaus, die RNV oder Eppelheims Grüne pedantisch das Wort „ÖPNV“ ausstoßen?

Wir versuchen das mal, anhand der Vorgänge im Neuenheimer Feld zu ergründen.

Die RNV plante neben der Linie 22, eine neue Straßenbahnlinie durch das Campus-Gelände im Neuenheimer Feld zu bauen. Daraus wird nun nichts, und es scheiterte zweifellos an der maximal ausgeprägten Sturköpfigkeit der Stadt Heidelberg, flankiert von der ver­häng­nis­vol­len Kompromisslosigkeit seitens der RNV, wie sie in Eppelheim bestens bekannt ist.

Diese Entscheidung wurde vom VGH noch nicht veröffentlicht (Stand: 4. Juni). Interessierten empfehlen wir diesen Link zur Liste der Entscheidungen des VGH in Mannheim zur Be­obach­tung.
Update (17.07.16):
Das Urteil ist jetzt hier veröffentlicht.
  Am 11. Mai 2016 hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss für dieses Teilprojekt aufgehoben. Die Verfahrensmängel waren so eklatant mit Fehlern und Willkürlichkeiten durchsetzt, dass keine Revision zugelassen worden ist.


Der wesentliche Grund für die Klage der Uni und weiterer betroffener Institute war:

Keine ausreichende Variantenprüfung. Konkret: Die Straßenbahn für einen verschwindend kleinen Teil der Strecke alternativ über den Klausenpfad anstatt über die Straße Im Neuenheimer Feld zu führen. Die RNV hätte einigen Instituten die Existenzgrundlage entzogen! Lt. den Einlassungen gegenüber Medienvertretern wäre mit dem Klausenpfad die Klage seitens der Uni erst gar nicht angestrebt worden!

In den Beweisunterlagen (Akten), die dem Gericht zur Prüfung vorgelegt worden waren, fanden die Richter eine brisante Aktennotiz: „Wenn das Planfeststellungsverfahren scheitert, soll der Heidelberger Uni die Schuld in die Schuhe geschoben werden.“

Wer genau diese Aussage getroffen haben soll, die mit dem Aktenvermerk festgehalten worden war, konnte vom Verwaltungsgerichtshof nicht zweifelsfrei geklärt werden. Aber eines steht fest:

Der Urheber dieser Absicht, die nur in der Heidelberger Verwaltung, bei der RNV oder beim Regierungspräsidium Karlsruhe ihren Ursprung haben kann, hat ein verwerfliches, abgrundtief diktatorisches Verständnis von Rechts­staat­lich­keit!

Ferner blieb im Gerichtsverfahren ungeklärt, welchem verleumderischen Print-/Online-/Hörfunk- oder TV-Medium genau die Rolle zuteil werden sollte, das „Schuld-in-die-Schuhe-schieben“ öffentlich zu verbreiten. Wegen dieser gerichtlich aufgedeckten Absicht zur gezielten Verleumdungskampagne üben sich alle Beteiligten nun nur noch in reumütiger „Distanzeritis“. Die einschlägigen Regionalmedien und der Heidelberger Oberbürgermeister lenken einstweilen lieber auf den Bebauungsplan im Neuenheimer Feld aus den 1960ern, der aber gar nicht unbedingt ausschlaggebend für das VGH-Urteil gewesen ist.

Alle drei Beteiligten auf Seiten der Antragsteller und Entscheider im Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren sind auch Beteiligte der zweigleisigen Autobahnbrücke und des Kreisels in Eppelheim. Sie verfolgen ein hintergründiges Ziel, das das Interesse der ÖPNV-Nutzer definitiv nicht ist und nie sein wird!


Und was haben die Fahrgäste nun von
diesem verabscheuungswürdigen Schauspiel?




Über Jahre hinweg  N I C H T S !




Achten Sie bei nächster Gelegenheit mal auf das wohlklingende „Werbesprech“ der RNV hinsichtlich der Linienführung der Linie 22:

„Nur etwa drei Minuten solle die Fahrt zum Bismarckplatz länger dauern.“

Klingt ja gar nicht so dramatisch, aber drehen Sie mal die Fahrtrichtung um!
„3 Minuten“? Lassen Sie sich versichern:

Den Bus ab der Endhaltestelle in Eppelheim erreichen SIE nicht mehr!

Ihre Rolle als RNV-Fahrgast besteht künftig darin, im geheimen Auftrag der RNV hinterlistig geplante An­schluss­ver­säum­nis­se öffentlich zu beklagen. Andere nennen es

„Politisches Kanonenfutter“.




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Fahrgastbeirat von Stadt & RNV hinterlistig reingelegt!


„Der Kirchheimer hat seine Schuldigkeit getan.“


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  Von Heidelbergs Ex-Oberbürgermeisterin Beate Weber, der HSB und der RNV einst noch als Kanonenfutter für ihre Staßenbahnpläne benutzt, kann der Kirchheimer heute zusehen, wo der Pfeffer wächst!
  Bei der Sitzung vom 28.04.2015 (siehe Protokoll, Seite 3 unten) be­klag­ten sich Beiratsmitglieder, von ihrer eigenen Stadt Heidelberg mit un­über­sicht­li­chen Plänen zur Linienführung der RNV hinter's Licht geführt worden zu sein.

Reaktion von RNV und Vorschlag der Stadt Heidelberg:

Die Hinterlist soll geprüft und dem Kirchheimer noch deutlicher vor Augen geführt werden!

Das heißt: „Der gemeine Kirchheimer soll sich gefälligst damit abfinden! Bahnstadt geht vor!“ Die Verachtung der RNV gegenüber ihren Fahrgästen kennt einfach keine Grenzen.

Mit gleicher Heimtücke wurde Eppelheim
bei der Linie 22 durch die Bahnstadt letztlich
von Heidelberg und der RNV reingelegt!

Darum:


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Gehbehinderte Fahrgäste



Die Eppelheimer Endhaltestelle ist für Straßenbahnen, die einen zeitgemäß barrierefreien Ein- und Ausstieg ermöglichen, schlicht zu kurz. Dazu müsste sie umgebaut werden. Der Eppelheimer Gemeinderat hat bei wirklich ausnahmslos jeder Sitzung zum „Mo­bi­li­täts­netz“ die RNV-Vertreter unüberhörbar darauf hingewiesen. Die RNV-Vertreter können das gar nicht überhört haben. Sie zogen es vor, die zahlreich wiederholten Wunschantragungen aus Eppelheim beharrlich auszusitzen. Der finale Affront durch die RNV bestand im Dezember 2015 darin: „Dafür sei es jetzt zu spät!“
  Anstatt die Gelegenheit zu ergreifen, die RNV-Vertreter postwendend vor die Tür zu setzen, sagte die Eppelheimer Gemeinderatsmehrheit im übertragenen Sinne:

„Gut. Dann halt ohne Barrierefreiheit!“

Zur Klarstellung sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Schilderungen nicht um eine Komödie aus dem Kultursaal der Rudolf-Wild-Halle handelt. Das ist real, und es tut so weh, wie es sich liest!


Bild "„Mobilitäts“-Märchen:luegeR.png"
Den bis dahin undenkbaren Gipfel der Dreistigkeit erlaubten sich Vertreter der RNV am 12. April 2016, als ein Bürger fragte, wie es denn um die Endhaltestelle hinsichtlich Barrierefreiheit stünde. Der interessierte Bürger und weitere 70 Zuhörerinnen und Zuhörer im katholischen Gemeindehaus bekamen zur Antwort, dass „die RNV den Auftrag der Stadt Eppelheim erhalten habe, Pläne für den Umbau der Eppelheimer Endhaltestelle auszuarbeiten“. Für einen solchen Auftrag, der üblicherweise Ausgaben im mindestens mittleren fünfstelligen Bereich nach sich zieht, hätte der Gemeinderat darüber beraten und entscheiden müssen. Das hat er nicht, der Bürgermeister kann es nicht einfach so, und die Gemeinderäte der Eppelheimer Liste wissen davon ebenso wenig.

Wir finden, das hat was: Da lädt die Christlich Demokratische Union Eppelheims zur Infoveranstaltung mit der RNV ins katholische Gemeindezentrum ein und lässt die RNV im großen Saal ungehindert, unwidersprochen und wider besseren Wissens eine Lüge nach der anderen „herunterbeten“.

Ohne weiteren Kommentar.




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